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Sonderausstattungen

An manchen Apparaten befinden sich zusätzliche Ausstattungsmerkmale, die in diesem Abschnitt erläutert werden:

Die Erdtaste


Erdtaste
Erdtaste an einem „Weltruf“
Die Erdtaste benötigt man, wenn man den Apparat nicht direkt an einem Hauptanschluss, sondern an einer Telefonanlage angeschlossen hat. Die Taste dient(e) dazu, ein Steuersignal an eine Telefonanlage zu senden, üblicherweise, um zwischen einem Gespräch innerhalb der Apparate der Telefonanlage einerseits oder einem Gespräch über die „Amtsleitung“ andererseits unterscheiden zu können.

Das Ganze funktioniert so, dass beim Drücken der Erdtaste die Erd-Ader kurzzeitig mit der Sprechader a verbunden wird, was von der Anlage erkannt wird. Wie die Telefonanlage mit dieser Information umgeht hängt ausschließlich von der Telefonanlage bzw. ihrer Programmierung ab.

Bei etwas moderneren Anlagen wird diese Funktion von der „Rückfragetaste“ (Flash-Taste) übernommen, die Funktionsweise ist aber eine völlig andere. Während die Erdtaste eine zusätzliche Ader benötigt, bewirkt das Drücken auf die Flash-Taste eine Unterbrechung der Sprechleitung für etwa 50 bis 100 Millisekunden, bei der sogenannten „Hook-Flash-Taste“ für 170 bis 310 Millisekunden. Die Flash-Taste findet üblicherweise bei Telefonen mit Tonwahl (MFV) Verwendung. Aus der oben genannten Dauer von 50 bis 100 Millisekunden für einen Druck auf die Flash-Taste ergibt sich, dass die gemeinsame Verwendung von Flash-Taste und Impulswahl nicht ganz unproblematisch ist, da die Wahl der Ziffer 1 einer Unterbrechung der Leitung für 51 bis 72 Millisekunden entspricht, so dass die Anlage keinen Unterschied zwischen diesen Signalen ausmachen können dürfte. Es gibt jedoch Telefonanlagen, die die Unterbrechungszeiten sehr exakt messen und die Unterscheidung zwischen Wählimpuls und Flashtaste bei längeren Dauer als nur 50 Millisekunden treffen. Als Beispiel sei die (um das Jahr 2000 aktuelle) Telefonanlage „Fritz!X USB“ von AVM genannt, die laut Benutzerhandbuch diese Grenze bei 80 Millisekunden zog.

Das Schauzeichen


Schauzeichen
Schauzeichen an einem „W48“
Das Schauzeichen wurde verwendet, wenn sich zwei Apparate eine gemeinsame Anschlussleitung geteilt haben. Auf diese Weise war es zum Beispiel möglich, mit den Kosten für nur einen Telefonanschluss zwei Büros mit jeweils einem Telefon auszustatten. Anhand des Schauzeichens konnte nun erkannt werden, ob gerade mit dem anderen Apparat ein Gespräch geführt wird. Wegen dieser besonderen Konstellation sollten bei einem eingehenden Gespräch beide Apparate klingeln. Dazu war die „Weckerader“ (grün) erforderlich. Da die beiden Apparate nicht gleichberechtigt waren, benötigte auch nur einer der beiden Apparate ein Schauzeichen.

(zusätzliche) Klingel


Zweitwecker
Wecker 951
Eine zweite Klingel („Zweitwecker“) konnte zusätzlich angeschlossen werden. Der Anschluss des Zweitweckers erfolgte an der Wanddose an den Klemmen für die Adern b und W2.

In manchen Ländern wie Frankreich war es früher hingegen üblich, dass die Apparate keine eigenen Ruforgane hatten, sondern dass eine zentrale Klingel irgendwo im Haus vorhanden war, während die Apparate in unterschiedlichen Räumen angeschlossen sein konnten.

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